Erwägungsgrund 4 Durchsetzungs RL
Erwägungsgrund 4 Auf internationaler Ebene sind alle Mitgliedstaaten — wie auch die Gemeinschaft selbst in Fragen, die in ihre Zuständigkeit fallen,— an das durch den Beschluss 94/800/EG des Rates gebilligte Übereinkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums (TRIPS-Übereinkommen), das im Rahmen der multilateralen Verhandlungen der Uruguay-Runde geschlossen wurde, gebunden.