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Erwägungsgrund 5 Rom II VO
Stand 11.01.2009
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Erwägungsgrund 5
In dem vom Europäischen Rat am 5. November 2004 angenommenen Haager Programm wurde dazu aufgerufen, die Beratungen über die Regelung der Kollisionsnormen für außervertragliche Schuldverhältnisse („Rom II“) energisch voranzutreiben.