Erwägungsgrund 23Bei Verträgen, bei denen die eine Partei als schwächer angesehen wird, sollte die schwächere Partei durch Kollisionsnormen geschützt werden, die für sie günstiger sind als die allgemeinen Regeln.
Diskussion zu Erwägungsgrund 23 Rom I VO
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23.06.2025 00:55
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