Erwägungsgrund 7Der Rat hat am 12. Juli 2010 den Beschluss 2010/405/EU über die Ermächtigung zu einer Verstärkten Zusammenarbeit im Bereich des auf die Ehescheidung und Trennung ohne Auflösung des Ehebandes anzuwendenden Rechts erlassen.
Diskussion zu Erwägungsgrund 7 Rom III VO
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01.06.2025 14:10
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