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Art. 27 DSM RL - Übergangsbestimmung
Stand 17.05.2019
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Art. 27 Übergangsbestimmung
Vereinbarungen über die Lizenzvergabe oder die Übertragung von Rechten von Urhebern und ausübenden Künstlern unterliegen ab dem 7. Juni 2022 der Transparenzpflicht nach Artikel 19.