Erwägungsgrund 1 DSM RL
Erwägungsgrund 1 Der Vertrag über die Europäische Union (EUV) sieht die Errichtung eines Binnenmarkts und die Einführung eines Systems vor, mit dem der Wettbewerb auf dem Binnenmarkt vor Verzerrungen geschützt wird. Die weitere Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über das Urheberrecht und die verwandten Schutzrechte sollte einen Beitrag zur Verwirklichung dieser Ziele leisten.