Erwägungsgrund 10 DSM RL
Erwägungsgrund 10 Das Unionsrecht sieht bestimmte Ausnahmen und Beschränkungen für die Nutzung zu Zwecken der wissenschaftlichen Forschung vor, die auf Handlungen des Text und Data Mining angewandt werden können. Diese Ausnahmen und Beschränkungen sind jedoch fakultativ und noch nicht vollständig an die Techniken in der wissenschaftlichen Forschung angepasst. Zudem könnten die Lizenzbedingungen in den Fällen, in denen Forscher rechtmäßig Zugang zu Inhalten haben, etwa durch das Abonnieren von Veröffentlichungen oder durch Lizenzen für den offenen Zugang, einen Ausschluss von des Text und Data Mining vorsehen. Da die Unterstützung durch die Digitaltechnik in der Forschung immer wichtiger wird, besteht die Gefahr, dass die Wettbewerbsposition der Union in der Forschung hiervon beeinträchtigt wird, wenn die Rechtsunsicherheit im Hinblick auf Text und Data Mining nicht beseitigt wird.