Erwägungsgrund 14 DSM RL
Erwägungsgrund 14 Forschungsorganisationen und Einrichtungen des kulturellen Erbes einschließlich der ihnen angehörenden Personen sollten unter die Ausnahme für das Text und Data Mining fallen, was die Inhalte betrifft, zu denen sie rechtmäßig Zugang haben. Als rechtmäßiger Zugang sollte der Zugang zu Inhalten auf der Grundlage einer Open Access Strategie oder durch vertragliche Vereinbarungen zwischen Rechteinhabern und Forschungsorganisationen bzw. Einrichtungen des Kulturerbes, etwa durch Abonnements, oder durch andere rechtmäßige Mittel gelten. So sollten beispielsweise im Fall von Abonnements durch Forschungsorganisationen oder Einrichtungen des Kulturerbes die ihnen angehörenden und das Abonnement nutzenden Personen als Personen mit rechtmäßigem Zugang gelten. Als rechtmäßiger Zugang sollte auch der Zugang zu im Internet frei verfügbaren Inhalten gelten.