Erwägungsgrund 16 Im Hinblick auf eine große Anzahl von Zugangs- und Download-Anfragen für ihre Werke oder sonstige Schutzgegenstände sollten die Rechteinhaber Maßnahmen treffen dürfen, wenn die Sicherheit und Integrität ihrer Systeme oder Datenbanken gefährdet sein könnte. Mit solchen Maßnahmen könnte beispielsweise sichergestellt werden, dass nur Personen mit rechtmäßigem Zugang zu den Daten der Rechteinhaber auf diese Daten zugreifen können, auch mittels Überprüfung von IP-Adressen oder Nutzerauthentifizierung. Solche Maßnahmen sollten im Hinblick auf die diesbezüglichen Risiken verhältnismäßig bleiben und nicht über das zur Verwirklichung des Ziels — d. h. die Wahrung der Sicherheit und Integrität des Systems — notwendige Maß hinausgehen, und der wirksamen Anwendung der Ausnahme nicht entgegenstehen.