Erwägungsgrund 26 DSM RL
Erwägungsgrund 26 Aufgrund der Existenz unterschiedlicher Konzepte in den Mitgliedstaaten für die der Erhaltung dienenden Vervielfältigungen durch Einrichtungen des Kulturerbes wird derartigen Einrichtungen im Binnenmarkt die grenzüberschreitende Zusammenarbeit, die gemeinsame Nutzung von Mitteln für die Erhaltung und die Gründung grenzüberschreitender Netzwerke zur Erhaltung des Kulturerbes erschwert, was dazu führt, dass Ressourcen ineffizient eingesetzt werden. Dies kann sich nachteilig auf die Erhaltung des Kulturerbes auswirken.