Erwägungsgrund 34 Für diese Lizenzvergabeverfahren ist es wichtig, über ein strenges und reibungslos funktionierendes System der kollektiven Rechteverwertung zu verfügen. Die Richtlinie 2014/26/EU sieht ein solches System vor, das insbesondere Vorschriften für verantwortungsvolles Handeln, Transparenz und Berichtswesen umfasst sowie die regelmäßige, sorgfältige und genaue Weiterleitung und Auszahlung der den einzelnen Rechteinhabern zustehenden Beträge.