Erwägungsgrund 42 DSM RL
Erwägungsgrund 42 Damit die in dieser Richtlinie festgelegten Lizenzvergabeverfahren für vergriffene Werke oder sonstige Schutzgegenstände sachdienlich sind und ordnungsgemäß funktionieren, Rechteinhaber angemessen geschützt werden, Lizenzen ordnungsgemäß veröffentlicht werden und Rechtssicherheit bei der Repräsentativität der Verwertungsgesellschaften und die Kategorisierung der Werke besteht, sollten die Mitgliedstaaten den branchenspezifischen Dialog mit den Interessenträgern fördern.