Erwägungsgrund 51 Bei der Verbreitung audiovisueller Werke in der Union werden Videoabrufdienste voraussichtlich eine entscheidende Rolle spielen. Die Verfügbarkeit dieser Werke, und insbesondere von europäischen Werken, über Videoabrufdienste ist jedoch weiterhin verhältnismäßig gering. Der Abschluss von Vereinbarungen zur Online-Verwertung derartiger Werke kann aufgrund von Problemen bei der Lizenzierung von Rechten auf Probleme stoßen. Derartige Probleme könnten sich beispielsweise dann stellen, wenn der Rechteinhaber für ein bestimmtes Gebiet nur einen geringen wirtschaftlichen Anreiz dafür hat, sein Werk online verwerten zu lassen, und keine Lizenz für die Online-Rechte vergibt oder diese zurückhält, was dazu führen kann, dass audiovisuelle Werke über Videoabrufdienste nicht verfügbar sind. Andere Probleme könnten sich auf das Auswertungsfenster beziehen.