Erwägungsgrund 85 DSM RL
Erwägungsgrund 85 Die Verarbeitung personenbezogener Daten nach dieser Richtlinie sollte unter Achtung der Grundrechte, unter anderem des Rechts auf Achtung des Privat- und Familienlebens und des Rechts auf Schutz personenbezogener Daten nach den Artikeln 7 bzw. 8 der Charta, erfolgen und sollte mit der Richtlinie 2002/58/EG und der Verordnung (EU) 2016/679 im Einklang stehen.