Erwägungsgrund 9 DSM RL
Erwägungsgrund 9 Das Text und Data Mining kann auch für reine, nicht urheberrechtlich geschützte Fakten oder Daten erfolgen, und in diesen Fällen ist nach dem Urheberrecht keine Erlaubnis erforderlich. Es kann auch Fälle des Text und Data Mining geben, in denen keine Vervielfältigungshandlung erfolgt oder die Vervielfältigungen unter die in Artikel 5 Absatz 1 der Richtlinie 2001/29/EG vorgesehene verbindliche Ausnahme für vorübergehende Vervielfältigungshandlungen fallen, die auch künftig auf Verfahren des Text und Data Mining angewandt werden sollte, die nicht die Anfertigung von Kopien in einem über diese Ausnahme hinausgehenden Umfang einschließen.