§ 3 ZPO - Wertfestsetzung nach freiem Ermessen
§ 3 Wertfestsetzung nach freiem Ermessen Der Wert wird von dem Gericht nach freiem Ermessen festgesetzt; es kann eine beantragte Beweisaufnahme sowie von Amts wegen die Einnahme des Augenscheins und die Begutachtung durch Sachverständige anordnen.
Discussion § 3 ZPO
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21.06.2025 19:35