§ 1 DRiG - Berufsrichter und ehrenamtliche Richter
§ 1 Berufsrichter und ehrenamtliche Richter Die rechtsprechende Gewalt wird durch Berufsrichter und durch ehrenamtliche Richter ausgeübt.
Discussion § 1 DRiG
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24.06.2025 01:37