§ 8 BUrlG - Erwerbstätigkeit während des Urlaubs
§ 8 Erwerbstätigkeit während des Urlaubs Während des Urlaubs darf der Arbeitnehmer keine dem Urlaubszweck widersprechende Erwerbstätigkeit leisten.
Discussion § 8 BUrlG
LX
09.07.2025 05:56