§ 4 HGrG - Haushaltsjahr
§ 4 Haushaltsjahr Rechnungsjahr (Haushaltsjahr) ist das Kalenderjahr. Das für die Finanzen zuständige Ministerium kann für einzelne Bereiche etwas anderes bestimmen.
Discussion § 4 HGrG
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04.11.2025 09:45