Sind diese Anforderungen bei Mitwirkenden auf Grund der Nähe zu den Gegenständen nicht einzuhalten, so sind geeignete Schutzmaßnahmen festzulegen und in der Sicherheitsbetrachtung zu dokumentieren.
4.2.3
Der größere Wert der beiden Schutzabstände S, S sowie der Schutzabstand bestimmen den resultierenden Schutzabstand in die jeweilige Richtung.
4.3
Schutzabstand bei Verwendung unter Neigungswinkel
Beim Verwenden eines pyrotechnischen Gegenstandes für Bühne und Theater der Kategorie T2 unter einem Neigungswinkel ist der nach Formel [1] berechnete Schutzabstand in Abhängigkeit des Neigungswinkels in Neigungsrichtung nach Bild 1 und Formel [3] folgendermaßen zu vergrößern:
Bild 1: Schutzabstände bei Verwendung unter Neigungswinkel
S = S × cos(α) + S× cos(90° – α)[3]
Hierbei sind:
S
= resultierender Schutzabstand in m
S
= Schutzabstand in Ausstoßrichtung in m
S
= Schutzabstand in radialer Richtung in m
α
= Neigungswinkel von der Horizontalen in Grad
In die der Verwendungsrichtung entgegengesetzte Richtung kann der Schutzabstand entsprechend folgender Formel [4] reduziert werden:
S = S x cos(90° –α).[4]
Der Schutzabstand ist nach Formel [2] entsprechend zu erhöhen, falls der Schalldruckpegel an dieser Stelle oberhalb von 120 dB(AI) liegt.
4.4
Verwendung unter Windeinfluss im Außenbereich
Der beim Verwenden eines pyrotechnischen Gegenstandes für Bühne und Theater der Kategorie T2 unter Windeinfluss im Außenbereich mit Windgeschwindigkeiten von mehr als 9 m/s zu berücksichtigende Schutzabstand ergibt sich aus den folgenden Regelungen. Diesem Schutzabstand liegt der durch den Hersteller nach § 18 Absatz 7 ermittelte und in der Kennzeichnung angegebene Schutzabstand oder die entsprechende Regelung gemäß Ziffer 4.3 zugrunde.
Bei Windgeschwindigkeiten von mehr als 9 m/s sind die nach Formel [1] oder [3] ermittelten Schutzabstände wie folgt zu vergrößern:
4.4.1
bei Windgeschwindigkeiten von mehr als 9 m/s bis 13 m/s für Gegenstände mit einer Effekt- oder Zerlegungshöhe von mehr als 30 m um 100 % in Windrichtung,
4.4.2
bei Windgeschwindigkeiten von mehr als 13 m/s dürfen nur Gegenstände mit einer Effekt- oder Zerlegungshöhe von weniger als 30 m abgebrannt werden, es sei denn, der Schutzabstand kann um mindestens 200 % in Windrichtung vergrößert werden.
4.5
Spezielle Schutzabstände bei Bouquet-Effekten
Für pyrotechnische Gegenstände für Bühne und Theater der Kategorie T2, die in großen Höhen breite Bouquet-Effekte (zum Beispiel Crossette) erzeugen, können Personen mit Befähigungsschein unter gebührender Berücksichtigung der Einzeleffekte, wie beispielsweise der Möglichkeit des Herabfallens fester Rückstände wie Asche, Schlacke und brennendem oder glimmendem Material, der Möglichkeit nicht gezündeter Sterne oder Effektkomponenten, der Effekt- oder Zerlegungshöhe und der radialen Effektweite einen radialen Schutzabstand von mindestens 2 m in Bodennähe festsetzen. Dieser ist nach Formel [2] entsprechend zu