Art. 16(1) Bis zum Abschluß des Vertrages kann ein Angebot
widerrufen werden, wenn der Widerruf dem Empfänger zugeht, bevor dieser
eine Annahmeerklärung abgesandt hat.
(2) Ein Angebot kann jedoch nicht widerrufen werden,
a)
wenn es durch Bestimmung einer
festen Frist zur Annahme oder auf andere Weise zum Ausdruck bringt, daß
es unwiderruflich ist, oder
b)
wenn der Empfänger vernünftigerweise
darauf vertrauen konnte, daß das Angebot unwiderruflich ist, und er im
Vertrauen auf das Angebot gehandelt hat.