Art. 2Dieses Übereinkommen findet keine Anwendung auf den Kauf
a)
von Ware für den persönlichen
Gebrauch oder den Gebrauch in der Familie oder im Haushalt, es sei denn,
daß der Verkäufer vor oder bei Vertragsabschluß weder wußte noch wissen
mußte, daß die Ware für einen solchen Gebrauch gekauft wurde,
b)
bei Versteigerungen,
c)
aufgrund von Zwangsvollstreckungs- oder anderen gerichtlichen Maßnahmen,
d)
von Wertpapieren oder Zahlungsmitteln,
e)
von Seeschiffen, Binnenschiffen, Luftkissenfahrzeugen oder Luftfahrzeugen,
f)
von elektrischer Energie.
Discussion Art. 2 CISG
LX
26.06.2025 09:40
Wir setzen Cookies und Dienste externer Partner ein. Einige von ihnen sind essenziell (z.B. die Speicherung Ihrer Datenschutzeinstellungen), während andere uns helfen, unser Webangebot zu verbessern.