chung als Ergebnis in Kilowattstunden pro Jahr bestimmt werden:
Dabei sind zu Grunde zu legen:
Dabei sind zu Grunde zu legen:
| Q = 2,5 x V x (tw-10). | ||
- 1.
- der Wert 2,5 für die Erzeugeraufwandszahl des Wärmeerzeugers, die mittlere spezifische Wärmekapazität des Wassers, die Wärmeverluste für Warmwasserspeicher, Verteilung einschließlich Zirkulation, Messdatenerhebungen zum Warmwasserverbrauch,
- 2.
- das gemessene Volumen des verbrauchten Warmwassers (V) in Kubikmetern,
- 3.
- die gemessene oder geschätzte mittlere Temperatur des Warmwassers (tw) in Grad Celsius und
- 4.
- der Wert 10 für die übliche Kaltwassereintrittstemperatur in die Warmwasserversorgungsanlage in Grad Celsius.
| Q = 32 x A. | ||
Dabei sind zu Grunde zu legen:
- 1.
- der Wert 32 für den Nutzwärmebedarf für Warmwasser, die Erzeugeraufwandszahl des Wärmeerzeugers, Messdatenerhebungen zum Warmwasserverbrauch und
- 2.
- die durch die zentrale Anlage mit Warmwasser versorgte Wohn- oder Nutzfläche (A) in Quadratmeter.
Die nach den Zahlenwertgleichungen in Satz 2 oder 4 bestimmte Wärmemenge (Q) ist
- 1.
- bei brennwertbezogener Abrechnung von Erdgas zu multiplizieren und
- 2.
- bei eigenständiger gewerblicher Wärmelieferung durch 1,15 zu dividieren.
(3) Bei Anlagen mit Heizkesseln ist der Brennstoffverbrauch der zentralen Warmwasserversorgungsanlage (B) in Litern, Kubikmetern oder Kilogramm nach folgender Gleichung zu bestimmen:
.
Dabei sind zu Grunde zu legen
.
Dabei sind zu Grunde zu legen
- 1.
- die auf die zentrale Warmwasserversorgungsanlage entfallende Wärmemenge (Q) nach Absatz 2 in kWh;
- 2.
- der Heizwert des verbrauchten Brennstoffes (H) in Kilowattstunden je Liter, Kubikmeter oder Kilogramm.