§ 5 BußgeldvorschriftenOrdnungswidrig im Sinne des § 10 Abs. 1 Nr. 3 des Einheiten- und Zeitgesetzes handelt, wer entgegen § 3 andere als die gesetzlichen Einheiten zusätzlich verwendet.
Discussion § 5 EinhV
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21.06.2025 04:21
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