| Dienst gemäß Anlage 1 | Zahl der Selbstabfertiger | Zahl der Drittabfertiger | |
| 3 | Gepäckabfertigung | unbegrenzt | entfällt |
| 4 | Fracht- und Postabfertigung (Beförderung zwischen Flugplatz und Flugzeug) | unbegrenzt | entfällt |
| 5.1 | Lotsen | unbegrenzt | entfällt |
| 5.2 | Unterstützen beim Parken | unbegrenzt | entfällt |
| 5.3 | Kommunikation Flugzeug/Abfertiger | unbegrenzt | entfällt |
| 5.4 | Be- und Entladung sowie Beförderung Besatzung/Fluggast/Gepäck | unbegrenzt | entfällt |
| 5.5 | Anlassen/Triebwerke | unbegrenzt | entfällt |
| 5.6 | Bewegen des Flugzeugs/Bereitstellen | 3 | entfällt |
| 5.7 | Beförderung, Ein-/Ausladen von Nahrungsmitteln/Getränken | 3 | entfällt |
| 7 | Betankungsdienste | 3 | entfällt |
Die angegebenen Festlegungen der Zahl der zuzulassenden Selbst- bzw. Drittabfertiger sind nur insoweit maßgeblich, als nicht im einzelnen aufgrund anderer Bestimmungen der Bodenabfertigungsdienst-Verordnung eine andere Zahl festgelegt oder der Zugang nicht geöffnet ist.
Die Zahl der zuzulassenden Selbstabfertiger und Drittabfertiger ist auf dem Flughafen Berlin-Tempelhof (THF) bei den folgenden Bodenabfertigungsdiensten (gemäß Anlage 1) jeweils festgelegt auf:
(weggefallen)