§ 1 PostG - Zweck des Gesetzes
§ 1 Zweck des Gesetzes Zweck dieses Gesetzes ist es, durch Regulierung im Bereich des Postwesens den Wettbewerb zu fördern und flächendeckend angemessene und ausreichende Dienstleistungen zu gewährleisten.
Discussion § 1 PostG
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28.06.2025 05:37