§ 4 KBV - Rückforderung von Wohnungsbauprämien
§ 4 Rückforderung von Wohnungsbauprämien Wohnungsbauprämien werden nur zurückgefordert, wenn die Rückforderung mindestens 25 Euro beträgt.
Discussion § 4 KBV
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28.06.2025 01:40