Für die Erstuntersuchung im Hinblick auf die Richtdosis durch natürliche Radionuklide können unterschiedliche Verfahren angewendet werden: Screening-​Verfahren mit Bestimmung der Gesamt-​Alpha-Aktivitätskonzentration C und Einzelnuklidbestimmung. Kann die Einhaltung des Parameterwertes für die Richtdosis mittels Screening-​Verfahren nicht nachgewiesen werden, sind zur Beurteilung der Richtdosis Einzelnuklidbestimmungen erforderlich.
aa)
Screening-​Verfahren mit Prüfwert für C 0,1 Becquerel pro LiterEs werden die Gesamt-​Alpha-Aktivitätskonzentration und die Aktivitätskonzentration von Blei-210 und Radium-​228 bestimmt, gemittelt über vier unterschiedliche Quartale.Die Beurteilung der Einhaltung des Parameterwertes für die Richtdosis erfolgt analog zu Teil II. Für die Gesamt-​Alpha-Aktivitätskonzentration ist dabei ein Prüfwert von 0,1 Becquerel pro Liter vorzusehen:
bb)
Screening-​Verfahren mit Prüfwert für C 0,05 Becquerel pro LiterDer Parameterwert für die Richtdosis gilt ohne weitere nuklidspezifische Untersuchungen ebenfalls als eingehalten, wenn die Gesamt-​Alpha-Aktivitätskonzentration gleich oder weniger als 0,05 Becquerel pro Liter beträgt.Sofern die zuständige Behörde eine Untersuchung künstlicher Radionuklide angeordnet hat, ist für die Beurteilung der Rest-​Beta-Aktivitätskonzentration die Einhaltung folgender Bedingung heranzuziehen:C 1,0 Becquerel pro Liter
Die Bestimmung der Gesamt-​Alpha- und Gesamt-​Beta-Aktivitätskonzentration kann entfallen, wenn direkt die Einzelnuklidbestimmung vorgenommen wird.
cc)
EinzelnuklidbestimmungEs werden die Aktivitätskonzentrationen der Einzelnuklide bestimmt. Die Beurteilung der Einhaltung des Parameterwertes für die Richtdosis erfolgt analog zu Teil II.
3.
Untersuchungsverfahren und Verfahrenskennwerte

Die Probennahme-​ und Untersuchungsverfahren für die Parameterwerte für radioaktive Stoffe richten sich nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik.

Die angewandten Untersuchungsverfahren müssen mindestens geeignet sein, die Aktivitätskonzentrationen mit den nachstehend angegebenen Verfahrenskennwerten zu messen.