3.
zur Freistellung (§ 7) die Formblätter
-
Deckblatt Antrag (DAN),
-
Annahmeerklärung (AE),
-
Behördenbestätigung (BB),
4.
zur Führung des Nachweises über die durchgeführte Entsorgung (§§ 10, 12) die Formblätter
-
Begleitschein,
-
Übernahmeschein,
5.
zur Führung der Register (§ 24 Abs. 4 bis 7) die Formblätter
-
Deckblatt Entsorgungsnachweise (DEN),
-
Verantwortliche Erklärung (VE),
-
Annahmeerklärung (AE),
-
Begleitschein.
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*)
Hinweise zur Gestaltung der Formblätter
1.
Die Formblätter sind verkleinert wiedergegeben und in dieser Größe weder maschinenlesbar noch mit Schreibmaschine oder EDV zu beschriften. Zur ordnungsgemäßen Verwendung sind die Formblätter DIN A4 im Verhältnis 84 : 100 zu vergrößern. Der Übernahmeschein hat die Abmessungen 210 mm x 210 mm.
2.
Sämtliche Feldbegrenzungen und Rasterflächen der Formblätter mit Ausnahme der Begleitscheine und Übernahmescheine sind vorzugsweise im Farbton HKS 6 N zu drucken. Die Rasterflächen dürfen 50 % vom Volltonwert nicht überschreiten. Sämtliche Schriften, Nummern und der EDV-Passer sind schwarz zu drucken.
(Inhalt: nicht darstellbare Formblätter,
Fundstelle: BGBl. I 2006, 2311 - 2326;
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
Anlage 2 Abfälle nach § 9 Abs. 1 Satz 2 und § 9 Abs. 3 Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2006, 2327 - 2328
a)
Verzeichnis der Abfälle nach § 9 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 3 Satz 2
13 04 01
Bilgenöle aus der Binnenschifffahrt
13 04 02
Bilgenöle aus Molenablaufkanälen
13 04 03
Bilgenöle aus der übrigen Schifffahrt
16 06 01
Bleibatterien
16 07 08
ölhaltige Abfälle (aus der Schifffahrt)
b)
Verzeichnis der Abfälle nach § 9 Abs. 3 Satz 2
09 01 01
Entwickler und Aktivatoren auf Wasserbasis
09 01 02
Offsetdruckplatten-Entwicklerlösungen auf Wasserbasis
09 01 04
Fixierbäder
09 01 05
Bleichlösungen und Bleich-Fixier-Bäder
09 01 11
Einwegkameras mit Batterien, die unter 16 06 01, 16 06 02 oder 16 06 03 fallen
12 01 06
halogenhaltige Bearbeitungsöle auf Mineralölbasis (außer Emulsionen und Lösungen)
12 01 07
halogenfreie Bearbeitungsöle auf Mineralölbasis (außer Emulsionen und Lösungen)
12 01 08
halogenhaltige Bearbeitungsemulsionen und -lösungen