- d)
- Absatz 1 Nummer 5 eine dort genannte Vorschrift über die Kennzeichnung und Bezettelung nicht beachtet,
- e)
- Absatz 1 Nummer 6 Versandstücke in Umverpackungen nicht sichert oder
- f)
- Absatz 2 oder 3 eine dort genannte Vorschrift nicht beachtet,
- 12.
- entgegen § 23 Absatz 1
- a)
- Nummer 1 Güter übergibt,
- b)
- Nummer 2 einen Tank übergibt,
- c)
- Nummer 3 einen Tank befüllt,
- d)
- Nummer 4 nicht dafür sorgt, dass die Dichtheit einer Verschlusseinrichtung geprüft oder dass ein Tank oder UN-MEGC nicht befördert wird, wenn dieser undicht ist,
- e)
- Nummer 5 einen Tank befüllt,
- f)
- Nummer 6 nicht dafür sorgt, dass der Füllungsgrad, die Masse oder Bruttomasse eingehalten wird,
- g)
- Nummer 7 nicht dafür sorgt, dass die Dichtheit der Verschlüsse und der Ausrüstung geprüft wird oder alle Verschlüsse in geschlossener Stellung sind und keine Undichtheit auftritt,
- h)
- Nummer 8 nicht dafür sorgt, dass einem Tank keine Reste anhaften,
- i)
- Nummer 9 nicht dafür sorgt, dass nebeneinanderliegende Tankabteile oder -kammern nicht mit gefährlich miteinander reagierenden Stoffen befüllt werden,
- j)
- Nummer 10 nicht dafür sorgt, dass ein Tank, Batterie-Fahrzeug, Batteriewagen oder MEGC nicht befüllt oder nicht zur Beförderung aufgegeben wird,
- k)
- Nummer 11 nicht dafür sorgt, dass eine Entleerungs-, Reinigungs- und Entgasungsmaßnahme durchgeführt wird,
- l)
- Nummer 12 nicht dafür sorgt, dass eine Bezeichnung angegeben wird,
- m)
- Nummer 13 nicht dafür sorgt, dass eine Benennung oder ein Kennzeichen angegeben wird,
- n)
- Nummer 14 nicht dafür sorgt, dass der MEGC nicht zur Beförderung aufgegeben wird, oder
- o)
- Nummer 15 einen Tank befüllt,
- 13.
- entgegen § 23 Absatz 2
- a)
- Nummer 1 einen Hinweis nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht in der vorgeschriebenen Weise gibt,
- b)
- Nummer 2 eine Nummer nicht mitteilt,
- c)
- Nummer 3 nicht dafür sorgt, dass ein Großzettel, die orangefarbene Tafel und das Kennzeichen angebracht werden,
- d)
- Nummer 4 nicht dafür sorgt, dass eine Beladevorschrift beachtet wird,
- e)
- Nummer 5 das Rauchverbot nicht beachtet,
- f)
- Nummer 6 nicht dafür sorgt, dass eine dort genannte zusätzliche Vorschrift beachtet wird,
- g)
- Nummer 7 nicht dafür sorgt, dass der Fahrzeugführer in der vorgeschriebenen Weise eingewiesen oder die Einweisung dokumentiert oder aufbewahrt wird,
- h)
- Nummer 8 nicht dafür sorgt, dass eine Vorschrift über die Beförderung in loser Schüttung beachtet wird,
- i)
- Nummer 9 nicht dafür sorgt, dass eine Maßnahme zur Vermeidung elektrostatischer Aufladungen durchgeführt wird,
- j)
- Nummer 10 einen Tank befüllt,
- k)
- Nummer 11 sich nicht vergewissert, dass die dort genannten Vorschriften eingehalten sind, oder
- l)
- Nummer 12 nicht dafür sorgt, dass eine dort genannte Vorschrift eingehalten wird,
- 14.
- entgegen § 23 Absatz 3