§ 6 RechZahlV - Restlaufzeit
§ 6 Restlaufzeit Für die Gliederung nach Restlaufzeiten sind bei ungekündigten Kündigungsgeldern die Kündigungsfristen und gegebenenfalls die Kündigungssperrfristen maßgebend. Bei Forderungen sind vorzeitige Kündigungsmöglichkeiten nicht zu berücksichtigen.
Discussion § 6 RechZahlV
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17.07.2025 00:02