§ 1 FPfZG - Ziel des Gesetzes
§ 1 Ziel des Gesetzes Durch die Einführung der Familienpflegezeit werden die Möglichkeiten zur Vereinbarkeit von Beruf und familiärer Pflege verbessert.
Discussion § 1 FPfZG
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19.06.2025 03:47