b)
Überschreiten der Drehzahl oder Unmöglichkeit der Drehzahlregelung schnell drehender Komponenten (z. B. Hilfskraftturbine, Druckluftstarter, Klimatisierung, luftgetriebene Hilfsturbine, Propeller oder Rotor);
c)
Ausfall oder Fehlfunktion eines Teils eines Triebwerks mit einer oder mehreren der nachstehenden Folgen:
aa)
Austritt von Teilen/Bruchstücken,
bb)
unkontrollierter interner oder externer Brand oder Austreten heißer Gase,
cc)
Schub in eine andere als die vom Piloten gewählte Richtung,
dd)
Funktionsausfall oder unbeabsichtigte Funktion des Schubumkehrsystems,
ee)
Unmöglichkeit, die Leistung, den Schub oder die Drehzahl zu regeln,
ff)
Ausfall der Triebwerksaufhängung,
gg)
teilweiser oder vollständiger Verlust wesentlicher Teile des Triebwerks,
hh)
sichtbare Entwicklung von dichtem Rauch oder von Konzentrationen toxischer Stoffe, die ausreichen, um Flugbesatzung oder Fluggäste handlungsunfähig zu machen,
ii)
Unmöglichkeit, ein Triebwerk mit den üblichen Verfahren abzuschalten,
jj)
Unmöglichkeit, ein funktionsfähiges Triebwerk erneut zu starten;
d)
ungewollte(r) Schub-​/Leistungsverlust, Schub-​/Leistungswechsel oder Schub-​/Leistungsschwankungen, wobei diese Ereignisse als Verlust der Schub-​ bzw. Leistungskontrolle (LOTC) eingestuft werden, und zwar
aa)
bei einem einmotorigen Luftfahrzeug oder
bb)
wenn das Ereignis als für den jeweiligen Vorgang als übermäßig angesehen wird oder
cc)
wenn bei einem mehrmotorigen Luftfahrzeug mehr als ein Triebwerk hiervon betroffen sein könnte, insbesondere bei zweimotorigen Luftfahrzeugen, oder
dd)
wenn bei einem mehrmotorigen Luftfahrzeug der gleiche oder ein ähnlicher Triebwerkstyp bei einem Vorgang verwendet wird, bei dem das Ereignis als gefährlich oder kritisch angesehen würde;
e)
Schäden an einem lebenszeitbegrenzten Teil, die eine Außerbetriebnahme des Teils vor Erreichen seiner vollen Lebensdauer zur Folge haben;
f)
Mängel gleichen Ursprungs, die im Flug eine derart hohe Abschaltrate verursachen könnten, dass die Möglichkeit besteht, dass während eines Flugs mehr als ein Triebwerk abgeschaltet wird;
g)
Funktionsausfall eines Triebwerksbegrenzers oder eines Steuergeräts im Bedarfsfall oder unbeabsichtigte Funktion dieser Einrichtungen;
h)
Überschreitung der Triebwerksparameter;
i)
Fremdkörperberührung mit Schadenfolge;
j)
Propeller und Getriebe:Ausfall oder Funktionsstörung eines Teils eines Propellers oder Triebwerks mit einer oder mehreren der nachstehenden Folgen:
aa)
Drehzahlüberschreitung eines Propellers,
bb)
Entwicklung übermäßigen Luftwiderstands,
cc)
Schub in die Gegenrichtung der vom Piloten gewählten Richtung,
dd)
vollständiges Ablösen des Propellers oder größerer Propellerteile,
ee)
Fehlfunktion, die zu einem übermäßigen Ungleichgewicht führt,