§ 6 SeeSchMeldPortalG - Abgeben von Meldungen über das Meldeportal
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§ 6 Abgeben von Meldungen über das MeldeportalDer ersten eingehenden Meldung für ein Befahren deutscher Hoheitsgewässer oder für einen Hafenbesuch wird automatisiert eine Anlaufreferenznummer zugewiesen. Bei jeder weiteren Meldung dieser Fahrt muss der Meldende die Anlaufreferenznummer angeben.
Discussion § 6 SeeSchMeldPortalG
LX
30.07.2025 05:24
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