Open user menu
§ 6 ATGV - Arten des Auslandstrennungsgelds
Updated 31.05.2020
Back
Translation
Share
§ 6 Arten des Auslandstrennungsgelds
Als Auslandstrennungsgeld werden gewährt:
1.
Entschädigung für getrennte Haushaltsführung, bestehend aus:
a)
Auslandstrennungstagegeld (§ 7),
b)
Auslandstrennungsübernachtungsgeld (§ 8) und
c)
Abgeltung auslandstrennungsbedingten Mehraufwands (§ 9),
2.
Entschädigung bei täglicher Rückkehr zum Wohnort (§ 11),
3.
Entschädigung, wenn am neuen Dienstort keine Auslandsdienstbezüge gezahlt werden (§ 12 Absatz 7),
4.
Entschädigung im Einzelfall aus Sicherheitsgründen oder wegen anderer außergewöhnlicher Verhältnisse im Ausland (§ 12 Absatz 8),
5.
Reisebeihilfen für Heimfahrten (§ 13).