- 2.4.2
- Es muss erkennbar sein, dass der Fahrzeugantrieb innerhalb von 1,0 s nach dem Absteigen automatisch deaktiviert wird und das Fahrzeug nicht motorisch betrieben weiter- oder losrollt.
- 2.4.3
- Bei selbstbalancierenden Fahrzeugen wird zusätzlich folgender Test durchgeführt:
- 2.4.3.1
- Der Prüfer steht neben dem Fahrzeug und schaltet das Fahrzeug in den fahrbereiten Zustand. Dann nimmt der Prüfer die Hände vom Fahrzeug und lässt es los.
- 2.4.3.2
- Der Fahrzeugantrieb darf nicht aktiviert werden und das Fahrzeug darf nicht losfahren.