§ 3 BPersVG - Ausschluss abweichender Regelungen
§ 3 Ausschluss abweichender Regelungen Durch Tarifvertrag oder Dienstvereinbarung kann das Personalvertretungsrecht nicht abweichend von diesem Gesetz geregelt werden.
Discussion § 3 BPersVG
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28.06.2025 03:46