§ 50 EhrenamtlichkeitDie Mitglieder des Personalrats führen ihr Amt unentgeltlich als Ehrenamt.
Discussion § 50 BPersVG
LX
12.08.2025 11:08
Wir setzen Cookies und Dienste externer Partner ein. Einige von ihnen sind essenziell (z.B. die Speicherung Ihrer Datenschutzeinstellungen), während andere uns helfen, unser Webangebot zu verbessern.