(3) Absatz 2 gilt entsprechend, wenn es sich handelt um
- 1.
- Angelegenheiten einer Person, deren nicht zur Vertretung berechtigtem Organ der Notar angehört,
- 2.
- Angelegenheiten einer Gemeinde oder eines Kreises, deren Organ der Notar angehört,
- 3.
- Angelegenheiten einer als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannten Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft oder einer als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannten Teilorganisation einer solchen Gemeinschaft, deren Organ der Notar angehört.
§ 4 Ablehnung der Beurkundung Der Notar soll die Beurkundung ablehnen, wenn sie mit seinen Amtspflichten nicht vereinbar wäre, insbesondere wenn seine Mitwirkung bei Handlungen verlangt wird, mit denen erkennbar unerlaubte oder unredliche Zwecke verfolgt werden.
§ 5 Urkundensprache (1) Urkunden werden in deutscher Sprache errichtet.
(2) Der Notar kann auf Verlangen Urkunden auch in einer anderen Sprache errichten. Er soll dem Verlangen nur entsprechen, wenn er der fremden Sprache hinreichend kundig ist.
Zweiter Abschnitt. Beurkundung von Willenserklärungen
1. Ausschließung des Notars
§ 6 Ausschließungsgründe (1) Die Beurkundung von Willenserklärungen ist unwirksam, wenn
- 1.
- der Notar selbst,
- 2.
- sein Ehegatte,
- 2a.
- sein Lebenspartner,
- 3.
- eine Person, die mit ihm in gerader Linie verwandt ist oder war oder
- 4.
- ein Vertreter, der für eine der in den Nummern 1 bis 3 bezeichneten Personen handelt,
(2) An der Beurkundung beteiligt sind die Erschienenen, deren im eigenen oder fremden Namen abgegebene Erklärungen beurkundet werden sollen.
§ 7 Beurkundungen zugunsten des Notars oder seiner Angehörigen Die Beurkundung von Willenserklärungen ist insoweit unwirksam, als diese darauf gerichtet sind,
- 1.
- dem Notar,
- 2.
- seinem Ehegatten oder früheren Ehegatten,
- 2a.
- seinem Lebenspartner oder früheren Lebenspartner oder
- 3.
- einer Person, die mit ihm in gerader Linie verwandt oder verschwägert oder in der Seitenlinie bis zum dritten Grade verwandt oder bis zum zweiten Grade verschwägert ist oder war,