schaft auf Aktien oder Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist, den Vorschriften des § 1 Abs. 1 oder des § 2 Abs. 2, 3 oder 4, jeweils in Verbindung mit dem anliegenden Formblatt, über Gliederung, Form oder Inhalt des Jahresabschlusses oder im Anhang zu machende Angaben zuwiderhandelt.
§ 3 § 2 in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes vom 17. Juli 2015 (BGBl. I S. 1245) ist erstmals auf Jahresabschlüsse für ein Geschäftsjahr anzuwenden, das nach dem 31. Dezember 2015 beginnt. Auf Jahresabschlüsse für Geschäftsjahre, die vor dem 1. Januar 2016 beginnen, bleibt § 2 in der bis zum 22. Juli 2015 geltenden Fassung anwendbar.
§ 4 § 2a Satz 1 in der ab dem 1. August 2022 geltenden Fassung ist erstmals auf Rechnungslegungsunterlagen für das nach dem 31. Dezember 2021 beginnende Geschäftsjahr anzuwenden. § 2a Satz 1 in der bis einschließlich 31. Juli 2022 geltenden Fassung ist letztmals anzuwenden auf Rechnungslegungsunterlagen für das vor dem 1. Januar 2022 beginnende Geschäftsjahr.
Schlußformel Der Bundesminister der Justiz
Anlage Formblatt
(Muster) (Fundstelle: BGBl. I 1987, 772;
bezüglich der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
(Muster) (Fundstelle: BGBl. I 1987, 772;
bezüglich der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
Bilanz | |||
Aktivseite | |||
A. | Anlagevermögen | ||
I. | Immaterielle Vermögensgegenstände | ||
1. | Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte | ||
2. | entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | ||
3. | Geschäfts- oder Firmenwert | ||
4. | geleistete Anzahlungen | ||
II. | Sachanlagen | ||
1. | Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Wohnbauten | ||
2. | Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Geschäfts- und anderen Bauten | ||
3. | Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte ohne Bauten | ||
4. | Grundstücke mit Erbbaurechten Dritter | ||
5. | Bauten auf fremden Grundstücken | ||
6. | technische Anlagen und Maschinen | ||
7. | andere Anlagen Betriebs- und Geschäftsausstattung | ||
8. | Anlagen im Bau | ||
9. | Bauvorbereitungskosten | ||
10. | geleistete Anzahlungen | ||
III. | Finanzanlagen | ||
1. | Anteile an verbundenen Unternehmen | ||
2. | Ausleihungen an verbundene Unternehmen | ||
3. | Beteiligungen | ||
4. | Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht | ||
5. | Wertpapiere des Anlagevermögens | ||
6. | sonstige Ausleihungen | ||
B. | Umlaufvermögen | ||
I. | Zum Verkauf bestimmte Grundstücke und andere Vorräte | ||
1. | Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte ohne Bauten | ||
2. | Bauvorbereitungskosten | ||
3. | Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit unfertigen Bauten | ||
4. | Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit fertigen Bauten | ||
5. | unfertige Leistungen | ||
6. | andere Vorräte | ||
7. | geleistete Anzahlungen | ||
II. | Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | ||
1. | Forderungen aus Vermietung | ||
2. | Forderungen aus Grundstücksverkäufen | ||
3. | Forderungen aus Betreuungstätigkeit | ||
4. | Forderungen aus anderen Lieferungen und Leistungen | ||
5. | Forderungen gegen verbundene Unternehmen | ||
6. | Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht | ||
7. | sonstige Vermögensgegenstände | ||
III. | Wertpapiere | ||
1. | Anteile an verbundenen Unternehmen | ||
2. | eigene Anteile | ||
3. | sonstige Wertpapiere | ||
IV. | Flüssige Mittel und Bausparguthaben | ||
1. | Schecks, Kassenbestand, Bundesbank- und Postgiroguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten | ||
2. | Bausparguthaben | ||
C. | Rechnungsabgrenzungsposten | ||
D. | Aktive latente Steuern | ||
E. | Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung | ||
Passivseite | |||
A. | Eigenkapital | ||
I. | Gezeichnetes Kapital | ||
II. | Kapitalrücklage | ||
III. | Gewinnrücklagen | ||
1. | gesetzliche Rücklage | ||
2. | Rücklage für Anteile an einem herrschenden oder mehrheitlich beteiligten Unternehmen | ||
3. | satzungsmäßige Rücklage | ||
4. | Bauerneuerungsrücklage | ||
5. | andere Gewinnrücklagen | ||
IV. | Gewinnvortrag/Verlustvortrag | ||
V. | Jahresüberschuß/Jahresfehlbetrag | ||
B. | Rückstellungen | ||
1. | Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen | ||
2. | Steuerrückstellungen | ||
3. | Rückstellung für Bauinstandhaltung | ||
4. | sonstige Rückstellungen | ||
C. | Verbindlichkeiten | ||
1. | Anleihen davon konvertibel | ||
2. | Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | ||
3. | Verbindlichkeiten gegenüber anderen Kreditgebern | ||
4. | erhaltene Anzahlungen | ||
5. | Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | ||
6. | Verbindlichkeiten aus der Annahme gezogener Wechsel und der Ausstellung eigener Wechsel | ||
7. | Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | ||
8. | Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht | ||
9. | sonstige Verbindlichkeiten davon aus Steuern davon im Rahmen der sozialen Sicherheit | ||
D. | Rechnungsabgrenzungsposten | ||
E. | Passive latente Steuern |