3.4.3.2Anschließend ordnete der Wahlvorsteher die Stimmzettel aus dem Stapel zu b) neu, und zwar nach den für die einzelnen Bewerber abgegebenen Erststimmen. Dabei wurde entsprechend 3.4.3.1 verfahren und


(Zwischensummenbildung II – Erststimmen –)
die Zahl der für die einzelnen Bewerber abgegebenen Stimmen= Zeilen D1, D2, D3 usw. in Abschnitt 4
sowie
die Zahl der ungültigen Erststimmen= Zeile C in Abschnitt 4
ermittelt.
Die so ermittelten Stimmenzahlen wurden als Zwischensummen II (ZS II) vom Schriftführer hinten in Abschnitt 4 in den genannten Zeilen eingetragen.


 ⃞ 



(Nach Eintragung durch Ankreuzen bestätigen)
3.4.4Die Zählungen nach 3.4.2 und 3.4.3 verliefen wie folgt:
(Bitte Zutreffendes ankreuzen:)
 ⃞ Unstimmigkeiten bei den Zählungen haben sich nicht ergeben.
 ⃞ Da sich zahlenmäßige Abweichungen ergaben, zählten die beiden Beisitzer den betreffenden Stapel nacheinander erneut.
Danach ergab sich Übereinstimmung zwischen den Zählungen.
 ⃞ 

(Bitte durch Ankreuzen bestätigen)
3.4.5Zum Schluss entschied der Wahlvorstand über die Gültigkeit der Stimmen, die auf den übrigen in dem Stapel zu d) ausgesonderten Stimmzetteln abgegeben worden waren. Der Wahlvorsteher gab die Entscheidung mündlich bekannt und sagte jeweils bei gültigen Stimmen an, für welchen Bewerber oder für welche Landesliste die Stimme abgegeben worden war. Er vermerkte auf der Rückseite jedes Stimmzettels, ob beide Stimmen oder nur die Erststimme oder nur die Zweitstimme für gültig oder ungültig erklärt worden waren, und versah die Stimmzettel mit fortlaufenden Nummern.(Zwischensummenbildung ZS III)
Die so ermittelten gültigen oder ungültigen Stimmen wurden als Zwischensummen III (ZS III) vom Schriftführer hinten in Abschnitt 4 eingetragen.


 ⃞ 



(Nach Eintragung durch Ankreuzen bestätigen)
3.4.6Der Schriftführer zählte die Zwischensummen der ungültigen Erst- und Zweitstimmen sowie der gültigen Stimmen jeweils für die einzelnen Wahlvorschläge zusammen. Zwei vom Wahlvorsteher bestimmte Beisitzer überprüften die Zusammenzählung.
3.5Sammlung und Beaufsichtigung der
Stimmzettel
Die vom Wahlvorsteher bestimmten Beisitzer sammelten
a)
die Stimmzettel, auf denen die Erst- und die Zweitstimme oder nur die Erststimme abgegeben worden waren, getrennt nach den Bewerbern, denen die Erststimme zugefallen war,
b)
die Stimmzettel, auf denen nur die Zweitstimme abgegeben worden war, getrennt nach den Wahlvorschlägen, denen die Stimmen zugefallen waren,
c)
die ungekennzeichneten Stimmzettel und
d)
die Stimmzettel, die Anlass zu Bedenken gegeben hatten,
je für sich und behielten sie unter ihrer Aufsicht.
Die in d) bezeichneten Stimmzettel sind als Anlagen unter den fortlaufenden Nummern
.......... bis  ......... beigefügt.
3.6Feststellung und Bekanntgabe des
Wahlergebnisses
Das im nachstehenden Abschnitt 4 der Wahlniederschrift enthaltene Ergebnis wurde vom Wahlvorstand als das Wahlergebnis im Wahlbezirk festgestellt und vom Wahlvorsteher mündlich bekannt gegeben.



 ⃞ 




(Bitte durch Ankreuzen bestätigen)
4.Wahlergebnis

 Kennbuchstaben für die Zahlenangaben
(Wahlniederschrift und Vordruck für die Schnellmeldung sind aufeinander abgestimmt. Die einzelnen Zahlen des Wahlergebnisses sind in die Schnellmeldung (siehe Punkt 5.3) bei demselben Kennbuchstaben einzutragen, mit dem sie in der Wahlniederschrift bezeichnet sind.)
   Wahlberechtigte laut Wählerverzeichnis ohne Sperrvermerk „W“ (Wahlschein)
............................................................
   Wahlberechtigte laut Wählerverzeichnis mit Sperrvermerk „W“ (Wahlschein)
............................................................
 im Wählerverzeichnis insgesamt
eingetragene Wahlberechtigte

............................................................
   Wähler insgesamt
[vgl. oben 3.2 g)]

............................................................
   darunter Wähler mit Wahlschein
[vgl. oben 3.2 b)]

............................................................
Ergebnis der Wahl im Wahlkreis (Erststimmen)
Summe  +  muss mit  übereinstimmen.
ZS IZS IIZS IIIInsgesamt
CUngültige Erststimmen
Gültige Erststimmen: