| Basissaatgut (m) | Zertifiziertes Saatgut (m) | ||
| 1 | 2 | 3 | |
| 7.3.1.1 | bei Roter Rübe | ||
| 7.3.1.1.1 | zu Bestäubungsquellen von Sorten derselben Unterart und derselben Sortengruppe 1) | 600 | 300 |
| 7.3.1.1.2 | zu Bestäubungsquellen von Sorten derselben Unterart und anderen Sortengruppen 1) | 1 000 | 600 |
| 7.3.1.1.3 | zu Bestäubungsquellen von Sorten einer anderen Art der Gattung Beta | 1 000 | 1 000 |
| 7.3.1.2 | bei Brassica-Arten zu Bestäubungsquellen anderer Sorten derselben Art und von Pflanzen anderer Brassica-Arten | 1 000 | 600 |
| 7.3.1.3 | bei Wurzelzichorie, Industriezichorie | ||
| 7.3.1.3.1 | zu Bestäubungsquellen von Sorten einer anderen Art der Gattung Cichorium oder einer anderen Unterart | 1 000 | 1 000 |
| 7.3.1.3.2 | zu Bestäubungsquellen einer anderen Sorte derselben Unterart und derselben Sortengruppe | 600 | 300 |
| 7.3.1.4 | bei anderen fremdbefruchtenden Arten zu Pflanzen anderer Sorten derselben Art und zu Pflanzen anderer Arten, deren Pollen zu Fremdbefruchtung führen können | 500 | 300 |
| 7.3.1.5 | bei allen Arten zu Pflanzen, von denen Viruskrankheiten auf das Saatgut übertragen werden können | 500 | 300 |
- 7.3.2
- Eine Unterschreitung der Mindestentfernungen nach Nummer 7.3.1 ist zulässig, sofern der Feldbestand ausreichend gegen Fremdbefruchtung oder Übertragung von Viruskrankheiten abgeschirmt ist.
- 7.3.3
- Feldbestände monözischer Spinatsorten müssen so isoliert sein, dass Fremdbefruchtung in größerem Ausmaß nicht eintreten kann.
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1) Sortengruppen von Roter Rübe:
1) Sortengruppen von Roter Rübe:
| Gruppe | Merkmale |
| 1 | 2 |
| 1 | Mit quer schmal elliptischer oder quer elliptischer Rübenform im Längsschnitt und roter oder purpurner Rübenfleischfarbe |
| 2 | Mit runder oder breit elliptischer Rübenform im Längsschnitt und weißer Rübenfleischfarbe |
| 3 | Mit runder oder breit elliptischer Rübenform im Längsschnitt und gelber Rübenfleischfarbe |
| 4 | Mit runder oder breit elliptischer Rübenform im Längsschnitt und roter oder purpurner Rübenfleischfarbe |
| 5 | Mit schmal rechteckiger Rübenform im Längsschnitt und roter oder purpurner Rübenfleischfarbe |
| 6 | Mit schmal verkehrt dreieckiger Rübenform im Längsschnitt und roter oder purpurner Rübenfleischfarbe |
Anlage 3 (zu § 6 Satz 2, § 12 Abs. 3, § 20 Abs. 2, §§ 23, 26 Abs. 3 Satz 2)
Anforderungen an die Beschaffenheit des Saatgutes (Fundstelle: BGBl. I 2006, 372 - 384;
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
Anforderungen an die Beschaffenheit des Saatgutes (Fundstelle: BGBl. I 2006, 372 - 384;
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)