oder Behältnissen angegeben ist, eine entsprechende Vereinbarung getroffen worden ist.
(3) Bei der Wiederverschließung sind Etiketten und Einleger nach § 46 oder § 47 mit der Maßgabe zu verwenden, dass
- 1.
- an die Stelle der ursprünglichen Referenznummer eine Wiederverschließungsnummer nach § 37 Abs. 3 tritt,
- 2.
- zusätzlich die Anerkennungsstelle angegeben wird, die die Wiederverschließung vorgenommen hat, und
- 3.
- sie die Angabe nach Anlage 8 Nr. 3.3 enthalten.
Abschnitt 8. Schlussvorschriften
§ 48a Übergangsvorschrift Etiketten, die am 17. Juni 2017 bereits hergestellt waren, dürfen noch bis zum Ablauf des 30. Juni 2019 für die Kennzeichnung von Packungen oder Behältnissen, die im Inland in den Verkehr gebracht werden sollen, verwendet werden.
Anlage 1 (zu § 4 Abs. 1 Satz 1)
Termin für den Antrag auf Anerkennung von Saatgut (Fundstelle: BGBl. I 2006, 361;
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
Termin für den Antrag auf Anerkennung von Saatgut (Fundstelle: BGBl. I 2006, 361;
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
- 1
- 28. FebruarKohlrabi (außer Sorten für Unterglasanbau),Salat (Sorten für Unterglasanbau)
- 1a
- 31. März
- 1a.1
- Wintergetreide
- 1a.2
- Leguminosen (Überwinterungsanbau), außer Luzernen und Rotklee mit Samenernte im zweiten Schnitt
- 2
- 15. AprilGemüsearten, soweit sie nicht in den Nummern 1, 5.3 und 9.2 aufgeführt sind
- 3
- 30. April
- 3.1
- Sommergetreide
- 3.2
- Gräser, außer Weidelgräser mit Samenernte im zweiten Schnitt
- 3.3
- Leguminosen (außer Überwinterungsanbau), Phazelie, Ölrettich
- 3.4
- Öl- und Faserpflanzen (außer Überwinterungsanbau), außer Sojabohne und Sonnenblume
- 3.5
- Kohlrübe, Futterkohl, Runkelrübe und Zuckerrübe (Samenernte von Samenträgern aus Sommerstecklingen)
- 4
- 15. Mai
- Sojabohne
- 5
- 31. Mai
- 5.1
- Mais, Sorghum
- 5.2
- Sonnenblume
- 5.3
- Gurke und Tomate (Sorten für Freilandanbau), Buschbohne, Stangenbohne, Dicke Bohne
- 6
- 10. Juni
- 6.1
- Weidelgräser mit Samenernte im zweiten Schnitt
- 6.2
- Runkelrübe und Zuckerrübe (Prüfung des Aufwuchses von Sommerstecklingen)
- 7
- 30. Juni
- 7.1
- Kohlrübe, Futterkohl
- 7.2
- Spargel, Brokkoli
- 8
- 1. JuliRotklee mit Samenernte im zweiten Schnitt
- 9
- 15. August
- 9.1
- Luzernen mit Samenernte im zweiten Schnitt