7Gemüse
7.1Reinheit, Keimfähigkeit und Gehalt an Feuchtigkeit
Art


Mindest-
keimfähigkeit



Höchstgehalt
an
Feuchtigkeit



Technische
Mindest-
reinheit


Höchstbesatz
mit anderen
Pflanzenarten
bezogen auf
das Gewicht




Sonstige
An-
forderungen
(v. H. der
reinen Körner
oder Knäuel)
(v. H.)(v. H. des
Gewichts)
(v. H.)
123456
7.1.1Zwiebel, Schalotte7013970,5
7.1.1aWinterheckenzwiebel65970,5
7.1.2Porree6513970,5
7.1.2aKnoblauch65970,5
7.1.2bSchnittlauch65970,5
7.1.3Kerbel70961
7.1.4Sellerie7013971
7.1.5Spargel7015960,5
7.1.6Mangold70970,5
7.1.7Rote Rübe7015970,5
7.1.8Kohlrabi, Grünkohl, Brokkoli,
Weißkohl, Rotkohl, Wirsing,
Rosenkohl, Chinakohl7510971
7.1.9Blumenkohl7010971
7.1.10Herbstrübe, Mairübe8010971
7.1.11Paprika, Chili6513970,5
7.1.12Endivie6513951
7.1.13Chicorée, Blattzichorie65951,5
7.1.13aWurzelzichorie, Industriezichorie80971
7.1.14Wassermelone, Melone75980,1
7.1.15Gurke8013980,1
7.1.16Riesenkürbis80980,1
7.1.17Gartenkürbis, Ölkürbis, Zucchini7513980,1
7.1.18Artischocke, Cardy65960,5
7.1.19Möhre6513951
7.1.20Fenchel70961
7.1.21Salat7513950,5
7.1.22Tomate7513970,5
7.1.23Petersilie6513971
7.1.24Prunkbohne8015980,1
7.1.25Buschbohne, Stangenbohne7515980,1
7.1.26Erbse (außer Futtererbse)8015980,1
7.1.27Rettich, Radieschen7010971
7.1.27aRhabarber70970,5
7.1.28Schwarzwurzel7013951
7.1.29Aubergine65960,5
7.1.30Spinat7513971
7.1.31Feldsalat6513951
7.1.32Dicke Bohne8015980,1
7.1.33Zuckermais, Puffmais85980,1


7.2Gesundheitszustand – Ergänzend zu den besonderen Anforderungen an den Gesundheitszustand hinsichtlich des Befalls mit RNQPs gelten folgende Anforderungen:
7.2.1Das Saatgut darf nicht von lebenden Schadinsekten oder lebenden Milben befallen sein, wenn sich bei der Beschaffenheitsprüfung der Verdacht eines Befalls ergibt.
7.2.2Das Saatgut darf nicht von parasitischen Pilzen oder von parasitischen Bakterien in größerem Ausmaß befallen sein, wenn sich bei der Beschaffenheitsprüfung der Verdacht eines Befalls ergibt.
8Saatgutmischungen
8.1Mischungen nach § 26 Abs. 3 Satz 2, die Saatgut von Arten enthalten, die nicht im Artenverzeichnis aufgeführt sind, müssen folgende Anforderungen erfüllen:
8.1.1Die Mischung muss frei von Flughafer, Flughaferbastarden und Seide sein, 1 Korn Flughafer, Flughaferbastard oder Seide in 100 g Saatgut gilt nicht als Unreinheit, wenn weitere 200 g Saatgut frei von Flughafer, Flughaferbastarden oder Seide sind.
8.1.2Der Besatz mit Körnern von Ackerfuchsschwanz darf höchstens 0,3 v. H. des Gewichtes betragen.
8.1.3Der Besatz mit Ampfer außer Kleinem Sauerampfer und Strandampfer darf höchstens 2 Körner in 5 g betragen.
1.
Medicago sativa L. – Befall mit Clavibacter michiganensis ssp. insidiosus (entsprechend Anhang V Teil A Nummer 3 Ziffer 1 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/2072)
1.1
Das Saatgut von Medicago sativa L. stammt aus Gebieten, die bekanntermaßen frei von Clavibacter michiganensis ssp. insidiosus sind, oder
1.2
der Feldbestand ist auf Flächen erwachsen, auf denen in den letzten drei Jahren vor Aussaat der Vermehrung kein Medicago sativa L. angebaut wurde, und während der Feldbesichtigung der Vermehrungsfläche wurden keine Anzeichen eines Befalls mit Clavibacter michiganensis ssp. insidiosus festgestellt oder während des Anbaus der Vorfrucht wurden keine Anzeichen eines Befalls mit Clavibacter michiganensis ssp. insidiosus in benachbarten Beständen von Medicago sativa L. gefunden oder
1.3
die Pflanzen gehören zu einer Sorte, die resistent gegen Clavibacter michiganensis ssp. insidiosus ist, und der Anteil an unschädlichen Verunreinigungen überschreitet nicht 0,1 v. H.;
2.
Medicago sativa L. – Befall mit Ditylenchus dipsaci (entsprechend Anhang V Teil A Nummer 3 Ziffer 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/2072)
2.1
Auf der Vermehrungsfläche wurden während des Anbaus der Vorfrucht keine Anzeichen eines Befalls mit Ditylenchus dipsaci festgestellt und in den der Vermehrung vorangehenden beiden Anbaujahren wurden auf der Vermehrungsfläche keine der wichtigsten Wirtspflanzen von Ditylenchus dipsaci angebaut und es wurden geeignete Hygienemaßnahmen getroffen, um einen Befall im Vermehrungsbetrieb zu verhindern, oder
2.2
auf der Vermehrungsfläche wurden während des Anbaus der Vorfrucht keine Anzeichen eines Befalls mit Ditylenchus dipsaci festgestellt und bei Untersuchung einer repräsentativen Saatgutprobe wurde kein Ditylenchus dipsaci gefunden oder