Immissionsort. Als Richtwert für eine geeignete Teilflächengröße S bei freier Schallausbreitung über ebenem Boden dient ein Viertel des Quadrats der Weglänge d von der Mitte der Teilfläche bis zum Immissionsort.
Aus der Länge l eines Teilstückes k und aus A-bewerteten Pegeln der längenbezogenen Oktav-Schallleistung L nach der Gleichung (Gl. 5) in den nach dieser Anlage festgelegten Höhenbereichen h (siehe Tabelle 5 bzw. Tabelle 10) in diesem Abschnitt werden die A-bewerteten Schallleistungspegel L im Oktavband ƒ nach folgender Gleichung (Gl. 6) berechnet:
mit   l = 1 m.
Oktav-Schallleistungspegel nach der Gleichung (Gl. 6) beschreiben zusammen mit dem Richtwirkungsmaß nach der Gleichung (Gl. 8) und dem Raumwinkelmaß nach der Gleichung (Gl. 9) die Schallemission, mit der von einer Punktschallquelle in der Mitte eines Teilstückes k in der Höhe h über der Schienenoberkante zu rechnen ist.
Mit der Fläche S einer Teilfläche und aus den Pegeln L der flächenbezogenen Schallleistung nach der Gleichung (Gl. 5) in den nach Tabelle 10 festgelegten Höhenbereichen h werden die Schallleistungspegel L nach der folgenden Gleichung (Gl. 7) berechnet:
mit   S = 1 m.
Der Oktav-Schallleistungspegel nach der Gleichung (Gl. 7) beschreibt zusammen mit dem Raumwinkelmaß nach der Gleichung (Gl. 9) die ungerichtete Schallemission einer Punktschallquelle in der Mitte einer Teilfläche k in der Höhe h über der Schienen- bzw. der Fahrbahnoberkante.
3.5
Richtwirkung und Raumwinkelmaß
3.5.1
Richtwirkung
Das Richtwirkungsmaß D wird nach folgender Gleichung (Gl. 8) für Teilstücke von Streckenabschnitten berechnet:
Dabei bezeichnet δ den Winkel zwischen einem Schallstrahl, der von der Punktschallquelle ausgeht, und der Gleisachse (siehe Bild 2):


Bild 2: Definition des Winkels δ an einer Bahnstrecke
Anmerkung: Das Richtwirkungsmaß ist grafisch in Bild 3 dargestellt:


Bild 3: Richtwirkungsmaß D in dB nach Gleichung (Gl. 8) für δ in Grad
Anmerkung 1: Das Richtwirkungsmaß kennzeichnet die mittlere Abstrahlung des Rollgeräusches bei Zugfahrten in beiden Richtungen.
Anmerkung 2: Der Winkel δ kann aus geometrischen Beschreibungen der Gleisachse und des Immissionsorts ermittelt werden.
Für Quellen in Rangier- und Umschlagbahnhöfen wird nach dieser Rechenvorschrift keine Richtwirkung berücksichtigt.
3.5.2
Raumwinkelmaß
Die Schallleistungspegel aller Quellen dieser Anlage geben die Abstrahlung in den Raumwinkel 4π an. Dabei wird der scheinbare Anstieg des Schallleistungspegels der Schallquelle aufgrund von Reflexionen am Boden durch das Raumwinkelmaß nach folgender Gleichung (Gl. 9) berücksichtigt:
Dabei bezeichnet:
h
Höhe der Schallquelle über dem Boden, in m,