h
Höhe des Immissionsorts über dem Boden, in m,
d
horizontaler Abstand zwischen Schallquelle und Immissionsort, in m.
Anmerkung: Angaben zur Schallquellenhöhe nach den Tabellen 5, 10 und 13 beziehen sich auf die Fahrbahnoberkante. Entsprechend ist zu der angegebenen Schallquellenhöhe die Höhe der Fahrbahnoberkante über dem Boden hinzuzufügen.
4.
Schallemissionen von Eisenbahnen
4.1
Fahrzeugarten
Zur Berechnung der Schallemission werden Fahrzeugkategorien Fz nach Tabelle 3 unterschieden:
Tabelle 3: Fahrzeugarten, Fz-Kategorien und Bezugsanzahl der Achsen für Eisenbahnen

SpalteABC
ZeileFahrzeugartFahrzeug-Kategorie FzBezugsanzahl
der Achsen
n
 1HGV-Triebkopf14
 2HGV-Mittel-/Steuerwagen, nicht angetrieben24
 3HGV-Triebzug332
 4HGV-Neigezug428
 5E-Triebzug und S-Bahn (ET)510
 6V-Triebzug (VT)66
 7Elektrolok (E-Lok)74
 8Diesellok (V-Lok)84
 9Reisezugwagen94
10Güterwagen104
Festlegung zu Tabelle 3, Spalte C:
Die Schallleistung des Rollgeräusches nimmt mit der Anzahl der Achsen zu. Bei Abweichung der Anzahl der Achsen n einer Fahrzeugeinheit von der Bezugsanzahl der Achsen n wird eine Korrektur in der Gleichung (Gl. 1) mit n = n vorgenommen. Diese Korrektur wird nur für die Schallquellenart Rollgeräusche nach Tabelle 5 angesetzt. Bei allen anderen Schallquellenarten gilt n = n. Der A-bewertete Gesamtpegel ɑ der längenbezogenen Schallleistung und die Pegeldifferenz Δɑ im Oktavband ƒ bei der Bezugsgeschwindigkeit v = 100 km/h auf Schwellengleis mit durchschnittlichem Fahrflächenzustand sind für jede Fahrzeugart in Beiblatt 1 zusammengestellt (siehe auch die Gleichung Gl. 1). Die Zusammensetzung und die Anzahl von Fahrzeugeinheiten