- h
- Höhe des Immissionsorts über dem Boden, in m,
- d
- horizontaler Abstand zwischen Schallquelle und Immissionsort, in m.
Anmerkung: Angaben zur Schallquellenhöhe nach den Tabellen 5, 10 und 13 beziehen sich auf die Fahrbahnoberkante. Entsprechend ist zu der angegebenen Schallquellenhöhe die Höhe der Fahrbahnoberkante über dem Boden hinzuzufügen.
- 4.
- Schallemissionen von Eisenbahnen
- 4.1
- FahrzeugartenZur Berechnung der Schallemission werden Fahrzeugkategorien Fz nach Tabelle 3 unterschieden:Tabelle 3: Fahrzeugarten, Fz-Kategorien und Bezugsanzahl der Achsen für Eisenbahnen
Spalte A B C Zeile Fahrzeugart Fahrzeug-Kategorie Fz Bezugsanzahl
der Achsen
n1 HGV-Triebkopf 1 4 2 HGV-Mittel-/Steuerwagen, nicht angetrieben 2 4 3 HGV-Triebzug 3 32 4 HGV-Neigezug 4 28 5 E-Triebzug und S-Bahn (ET) 5 10 6 V-Triebzug (VT) 6 6 7 Elektrolok (E-Lok) 7 4 8 Diesellok (V-Lok) 8 4 9 Reisezugwagen 9 4 10 Güterwagen 10 4 Festlegung zu Tabelle 3, Spalte C:Die Schallleistung des Rollgeräusches nimmt mit der Anzahl der Achsen zu. Bei Abweichung der Anzahl der Achsen n einer Fahrzeugeinheit von der Bezugsanzahl der Achsen n wird eine Korrektur in der Gleichung (Gl. 1) mit n = n vorgenommen. Diese Korrektur wird nur für die Schallquellenart Rollgeräusche nach Tabelle 5 angesetzt. Bei allen anderen Schallquellenarten gilt n = n. Der A-bewertete Gesamtpegel ɑ der längenbezogenen Schallleistung und die Pegeldifferenz Δɑ im Oktavband ƒ bei der Bezugsgeschwindigkeit v = 100 km/h auf Schwellengleis mit durchschnittlichem Fahrflächenzustand sind für jede Fahrzeugart in Beiblatt 1 zusammengestellt (siehe auch die Gleichung Gl. 1). Die Zusammensetzung und die Anzahl von Fahrzeugeinheiten