von Zügen können, sofern diese für die Berechnung nicht vorgegeben werden, der Tabelle 4 entnommen werden.
Tabelle 4: Verkehrsdaten für Eisenbahnen

SpalteABCDEFGHIJKL
ZeileZugartHöchstgeschwindigkeit
im Regelverkehr
in km/h
Anzahl der Fahrzeugeinheiten je Fz-Kategorie
12345678910
 1ICE-1-Zug250212
 2ICE-2-Halbzug25017
 3ICE-2-Vollzug250214
 4ICE-3-Halbzug3001
 5ICE-3-Vollzug3002
 6ICE-T2301
 7Thalys-PBKA-Halbzug30025
 8Thalys-PBKA-Vollzug300410
 9ETR 470 Cisalpino2001
10IC-Zug (bespannt mit
E-Lok)
200112
11IC-Zug (bespannt mit
V-Lok)
160112
12Nahverkehrszug
(bespannt mit E-Lok)
16015
13Nahverkehrszug
(bespannt mit V-Lok)
14015
14Nahverkehrszug (ET)1401
15Nahverkehrszug (VT)1201
16IC31801
17S-Bahn1201
18Güterzug (bespannt mit
E-Lok)
100124
19Güterzug (bespannt mit
V-Lok)
100124


Anmerkungen zu Tabelle 4:
Zeile 6: Die 7-teilige Version (BR 411) und die 5-teilige Version (BR 415) des ICE-T werden schalltechnisch nicht unterschieden.
Zeilen 10 und 11: Radsätze der Wagen mit Wellenscheibenbremsen.
Zeilen 14 und 17: Detaillierung nach Baureihen siehe Datenblatt der Fahrzeug-Kategorie 5.
Zeile 15: Detaillierung nach Baureihen siehe Datenblatt der Fahrzeug-Kategorie 6.
Zeile 16: Zu behandeln wie BR 612 im Datenblatt der Fahrzeug-Kategorie 6.
Bei Güterzügen kann damit gerechnet werden, dass bis zum Jahr 2020 80 Prozent und bis zum Jahr 2030 100 Prozent der Güterwagen mit Verbundstoff-Klotzbremsen ausgestattet sind. Dies betrifft Güterwagen gemäß den Zeilen 5 bis 7 sowie 18 bis 20 von Beiblatt 1, Fahrzeug-Kategorie 10.
4.2
Schallquellenarten
Zur Berechnung der Schallemission werden die in Tabelle 5 aufgeführten vier Schallquellenarten in den zugehörigen Höhenbereichen berücksichtigt.
Tabelle 5: Schallquellenarten an Fahrzeugen für Eisenbahnen