Spalte A B C D E Zeile Schallquellenart Höhenbereich h Höhe h über SO Teilquellen m Geräuschursache,
Komponente1 Rollgeräusche 1 0 m 1 Schienenrauheit 2 1 0 m 2 Radrauheit 3 2 4 m 3 Abstrahlung des als Körperschall übertragenen Rollgeräusches aufgrund der Schienenrauheit durch Kesselwagenaufbauten 4 2 4 m 4 Abstrahlung des als Körperschall übertragenen Rollgeräusches aufgrund der Radrauheit durch Kesselwagenaufbauten 5 Aerodynamische Geräusche 3 5 m 5 Stromabnehmerwippe 6 2 4 m 6 Stromabnehmerfuß, Gitter von Kühl- und Klimaanlagen im Dachbereich 7 1 0 m 7 Umströmung der Drehgestelle 8 Aggregatgeräusche 2 4 m 8 Ventilatoren von Kühl- und Klimaanlagen, Saugseite im Dachbereich 9 1 0 m 9 Ventilatoren von Kühl- und Klimaanlagen, Saug- und Druckseite im Unterflurbereich 10 Antriebsgeräusche 2 4 m 10 Abgasanlage 11 1 0 m 11 Motor, Getriebe Festlegungen zu Tabelle 5:Zeilen 1 und 2: Bei Gefällestrecken mit einer Neigung ≥ 20 ‰ und einer Länge ≥ 500 m ist für Güterzüge mit Graugussklotzbremsen auf dem talwärts befahrenen Gleis ein Zuschlag von 3 dB auf das Rollgeräusch in der Höhe h = 0 m aufgrund von Bremsgeräuschen zu berücksichtigen.Zeilen 3 und 4: Bei Kesselwagen wirken sich die Rauheiten der Rollgeräusche durch Schallabstrahlung der
- Aufbauten auch in der Höhe h = 4 m aus. Die entsprechende Teilquelle wird nur für Kesselwagen angewendet. Sofern nicht genauer bekannt, wird ein Anteil von 20 Prozent Kesselwagen für jeden Güterzug angenommen.
- 4.3
- GeschwindigkeitDie in Beiblatt 1 aufgeführten A-bewerteten Gesamtpegel der längenbezogenen Schallleistung gelten für die Bezugsgeschwindigkeit v = 100 km/h. Der Einfluss davon abweichender Geschwindigkeiten wird in der Gleichung (Gl. 1) mit dem Geschwindigkeitsfaktor b nach Tabelle 6 berücksichtigt.Tabelle 6: Geschwindigkeitsfaktor b für Eisenbahnen
Spalte A B C Zeile Schallquellenart Teil-
quellen mGeschwindigkeitsfaktor b in der
Oktavband-Mittenfrequenz, in Hz1 63 125 250 500 1 000 2 000 4 000 8 000 2 Rollgeräusche 1, 2, 3, 4 –5 –5 –5 0 10 25 25 25 3 Aerodynamische Geräusche 5, 6, 7 50 4 Aggregatgeräusche 8, 9 –10 5 Antriebsgeräusche 10, 11 20 Die Geschwindigkeit v wird wie folgt ermittelt:Ausgangspunkt ist die zulässige fahrzeugbedingte Höchstgeschwindigkeit im Regelverkehr. Haben mehrere Fahrzeuge eines Zuges unterschiedliche Höchstgeschwindigkeiten, ist die Höchstgeschwindigkeit des langsamsten Fahrzeugs für alle Fahrzeuge zu