SpalteABCDE
ZeileSchallquellenartHöhenbereich hHöhe h über SOTeilquellen mGeräuschursache,
Komponente
 1Rollgeräusche10 m1Schienenrauheit
 210 m2Radrauheit
 324 m3Abstrahlung des als Körperschall übertragenen Rollgeräusches aufgrund der Schienenrauheit durch Kesselwagenaufbauten
 424 m4Abstrahlung des als Körperschall übertragenen Rollgeräusches aufgrund der Radrauheit durch Kesselwagenaufbauten
 5Aerodynamische Geräusche35 m5Stromabnehmerwippe
 624 m6Stromabnehmerfuß, Gitter von Kühl- und Klimaanlagen im Dachbereich
 710 m7Umströmung der Drehgestelle
 8Aggregatgeräusche24 m8Ventilatoren von Kühl- und Klimaanlagen, Saugseite im Dachbereich
 910 m9Ventilatoren von Kühl- und Klimaanlagen, Saug- und Druckseite im Unterflurbereich
10Antriebsgeräusche24 m10Abgasanlage
1110 m11Motor, Getriebe
Festlegungen zu Tabelle 5:
Zeilen 1 und 2: Bei Gefällestrecken mit einer Neigung 20 und einer Länge 500 m ist für Güterzüge mit Graugussklotzbremsen auf dem talwärts befahrenen Gleis ein Zuschlag von 3 dB auf das Rollgeräusch in der Höhe h = 0 m aufgrund von Bremsgeräuschen zu berücksichtigen.
Zeilen 3 und 4: Bei Kesselwagen wirken sich die Rauheiten der Rollgeräusche durch Schallabstrahlung der
Aufbauten auch in der Höhe h = 4 m aus. Die entsprechende Teilquelle wird nur für Kesselwagen angewendet. Sofern nicht genauer bekannt, wird ein Anteil von 20 Prozent Kesselwagen für jeden Güterzug angenommen.
4.3
Geschwindigkeit
Die in Beiblatt 1 aufgeführten A-bewerteten Gesamtpegel der längenbezogenen Schallleistung gelten für die Bezugsgeschwindigkeit v = 100 km/h. Der Einfluss davon abweichender Geschwindigkeiten wird in der Gleichung (Gl. 1) mit dem Geschwindigkeitsfaktor b nach Tabelle 6 berücksichtigt.
Tabelle 6: Geschwindigkeitsfaktor b für Eisenbahnen

SpalteABC
ZeileSchallquellenartTeil-
quellen m
Geschwindigkeitsfaktor b in der
Oktavband-Mittenfrequenz, in Hz
1631252505001 0002 0004 0008 000
2Rollgeräusche1, 2, 3, 4–5–5–5010252525
3Aerodynamische Geräusche5, 6, 7 50
4Aggregatgeräusche8, 9–10
5Antriebsgeräusche10, 11 20
Die Geschwindigkeit v wird wie folgt ermittelt:
Ausgangspunkt ist die zulässige fahrzeugbedingte Höchstgeschwindigkeit im Regelverkehr. Haben mehrere Fahrzeuge eines Zuges unterschiedliche Höchstgeschwindigkeiten, ist die Höchstgeschwindigkeit des langsamsten Fahrzeugs für alle Fahrzeuge zu