| § 3 Absatz 1 Nummer 3 und 7 in Verbindung mit § 2 Absatz 2 Nummer 3 | | | | |
Duldung - a)
- Bescheinigung über
die Aussetzung der Abschiebung (Duldung) nach § 60a Absatz 1 AufenthGerteilt ambefristet biswiderrufen am
| | (2) | - –
- Ausländerbehörden und
mit der Durchführung ausländerrechtlicher Vorschriften betraute öffentliche Stellen zu Spalte A Buchstabe a bis p, r und s - –
- mit grenzpolizeilichen
Aufgaben betraute Behörde zu Spalte A Buchstabe q und s
| - –
- Ausländerbehörden
- –
- Aufnahmeeinrichtungen oder Stellen nach § 88 Absatz 3 des Asylgesetzes
- –
- Bundesamt für Migration
und Flüchtlinge - –
- Bundespolizei
- –
- andere mit der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs beauftragte Behörden
- –
- oberste Bundes- und Landesbehörden, die mit der Durchführung ausländer-, asyl- und passrechtlicher Vorschriften als eigener Aufgabe betraut sind
- –
- sonstige Polizeivollzugsbehörden
- –
- Bundesagentur für Arbeit
zur Aufgabenerfüllung nach den §§ 18 und 18b des AZR-Gesetzes
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- b)
- Bescheinigung über
die Aussetzung der Abschiebung (Duldung) nach § 60a Absatz 2 Satz 1 AufenthG - aa)
- wegen fehlender
Reisedokumente - bb)
- aus medizinischen
Gründen - cc)
- aufgrund familiärer Bindungen
| (1) | (2) |
- dd)
- weil konkrete
Maßnahmen zur Aufenthaltsbeendigung bevorstehen - ee)
- wegen eines
Asylfolgeantrags - ff)
- als unbegleiteter
Minderjähriger gemäß § 58 Absatz 1a AufenthG - gg)
- bei fehlendem,
aber erforderlichem Einvernehmen der Staatsanwaltschaft oder der Zeugenschutzdienststelle nach § 72 Absatz 4 AufenthG - hh)
- bei fehlendem
Absehen von einer Vollstreckung nach § 456a StPO - ii)
- bei stattgegebenem Eilantrag gemäß § 123 VwGO
- jj)
- bei Anordnung der aufschiebenden Wirkung nach § 80 Absatz 5 VwGO
- kk)
- bei Vorliegen von
Abschiebungshindernissen nach § 60 Absatz 1 bis 5 sowie 7 AufenthG - ll)
- aus sonstigen
Gründenerteilt ambefristet biswiderrufen amerloschen am
| | | | - –
- Bundesagentur für Arbeit
zur Aufgabenerfüllung nach § 23a des AZR-Gesetzes zu Spalte A Buchstabe a bis r - –
- deutsche Auslandsvertretungen und andere öffentliche Stellen im Visaverfahren
- –
- Zentralstelle für
Finanztransaktionsuntersuchungen zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 28 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 des Geldwäschegesetzes - –
- für die Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 7 des Luftsicherheitsgesetzes zuständige Luftsicherheitsbehörden und für die Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 12b des Atomgesetzes zuständige atomrechtliche Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden
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- c)
- Bescheinigung
über die Aussetzung der Abschiebung (Duldung) nach § 60a Absatz 2 Satz 2 AufenthGerteilt ambefristet biswiderrufen am
| | (2) | | - –
- Bundeskriminalamt
- –
- Landeskriminalämter
- –
- Staatsanwaltschaften
- –
- Gerichte
- –
- Behörden der Zollverwaltung
- –
- Träger der Sozialhilfe und für die Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes zuständige Stellen
|
- d)
- Bescheinigung
über die Aussetzung der Abschiebung (Duldung) nach § 60a Absatz 2 Satz 3 AufenthGerteilt ambefristet biswiderrufen am
| | (2) | | - –
- die für die Durchführung
der Grundsicherung für Arbeitsuchende zuständigen Stellen - –
- Jugendämter
- –
- Statistisches Bundesamt
zu Spalte A Buchstabe a bis r - –
- Staatsangehörigkeitsbehörden
- –
- Zollkriminalamt
|
- e)
- Bescheinigung
über die Aussetzung der Abschiebung (Duldung) nach § 60a Absatz 2 Satz 3 AufenthG in Verbindung mit § 60c Absatz 1 AufenthG (Ausbildungsduldung, Anspruch)erteilt ambefristet biswiderrufen amerloschen am
| | (2) | |
- f)
- Bescheinigung
über die Aussetzung der Abschiebung (Duldung) nach § 60a Absatz 2 Satz 3 AufenthG in Verbindung mit § 60c Absatz 6 Satz 1 AufenthG (Suche nach weiterem Ausbildungsplatz)erteilt ambefristet bis
| | (2) | | |
- g)
- Bescheinigung
über die Aussetzung der Abschiebung (Duldung) nach § 60a Absatz 2 Satz 3 AufenthG in Verbindung mit § 60c Absatz 6 Satz 2 AufenthG (Arbeitsplatzsuche nach Ausbildungsabschluss)erteilt ambefristet bis
| | (2) | | |
- h)
- Bescheinigung
über die Aussetzung der Abschiebung (Duldung) nach § 60a Absatz 2 Satz 3 AufenthG in Verbindung mit § 60c Absatz 7 AufenthG (Ausbildungsduldung, Ermessen)erteilt ambefristet biswiderrufen amerloschen am
| | (2) | | |
- i)
- Bescheinigung
über die Aussetzung der Abschiebung (Duldung) nach § 60a Absatz 2 Satz 3 AufenthG in Verbindung mit § 60d Absatz 1 AufenthG (Beschäftigungsduldung, Regelanspruch, Beschäftigter)erteilt ambefristet biswiderrufen amerloschen am
| | (2) | | |
- j)
- Bescheinigung
über die Aussetzung der Abschiebung (Duldung) nach § 60a Absatz 2 Satz 3 AufenthG in Verbindung mit § 60d Absatz 1 AufenthG (Beschäftigungsduldung, Regelanspruch, Ehegatte/Lebenspartner)erteilt ambefristet biswiderrufen amerloschen am
| | (2) | | |
- k)
- Bescheinigung
über die Aussetzung der Abschiebung (Duldung) nach § 60a Absatz 2 Satz 3 AufenthG in Verbindung mit § 60d Absatz 2 AufenthG
| | (2) | | |
- (Beschäftigungsduldung, Regelanspruch, minderjährige ledige Kinder)erteilt ambefristet biswiderrufen amerloschen am
| | | | |
- l)
- Bescheinigung
über die Aussetzung der Abschiebung (Duldung) nach § 60a Absatz 2 Satz 3 AufenthG in Verbindung mit § 60d Absatz 4 AufenthG (Beschäftigungsduldung, Ermessen, Beschäftigter)erteilt ambefristet biswiderrufen amerloschen am
| | (2) | | |
- m)
- Bescheinigung
über die Aussetzung der Abschiebung (Duldung) nach § 60a Absatz 2 Satz 3 AufenthG in Verbindung mit § 60d Absatz 4 in Verbindung mit Absatz 1 AufenthG (Beschäftigungsduldung, Ermessen, Ehegatte/Lebenspartner)erteilt ambefristet biswiderrufen amerloschen am
| | (2) | | |
- n)
- Bescheinigung
über die Aussetzung der Abschiebung (Duldung) nach § 60a Absatz 2 Satz 3 AufenthG in Verbindung mit § 60d Absatz 4 in Verbindung mit Absatz 2 AufenthG (Beschäftigungsduldung, Ermessen, minderjährige ledige Kinder)
| | (2) | | |
- erteilt ambefristet biswiderrufen amerloschen am
| | | | |
- o)
- Bescheinigung
über die Aussetzung der Abschiebung (Duldung) nach § 60a Absatz 2 Satz 4 AufenthGerteilt ambefristet biswiderrufen am
| | (2) | | |
- p)
- Bescheinigung
über die Aussetzung der Abschiebung (Duldung) nach § 60b Absatz 1 AufenthG (Duldung für Personen mit ungeklärter Identität)erteilt ambefristet biswiderrufen amerloschen am
| | (2) | | |
- q)
- Bescheinigung
über die Aussetzung der Abschiebung (Duldung) nach § 60a Absatz 2a AufenthGerteilt ambefristet biswiderrufen am
| | (2) | | |
- r)
- Bescheinigung
über die Aussetzung der Abschiebung (Duldung) nach § 60a Absatz 2b AufenthGerteilt ambefristet biswiderrufen am
| | (2) | | |
- s)
- Nummer der
Bescheinigung
| | (2) | | |
| § 3 Absatz 4 Nummer 3 und 7 in Verbindung mit § 2 Absatz 3 Nummer 3 | | | | |
| Duldung | (2) | - –
- wie vorstehend –
| - –
- wie vorstehend –
| - –
- wie vorstehend, mit
Ausnahme der Bundesagentur für Arbeit zur Aufgabenerfüllung nach § 23a des AZR-Gesetzes
|
- –
- wie vorstehend –
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