AA1*)B**)CD
30Perso-
nen-
kreis
Zeitpunkt
der Über-
mittlung
Übermittlung
durch folgende
öffentliche Stellen
(§ 6 des AZR-Gesetzes)
Übermittlung/Weitergabe
an folgende Stellen
Bezeichnung der Daten
(§ 3 des AZR-Gesetzes)
§ 3 Absatz 1 Nummer 3 und 7 in Verbindung mit § 2 Absatz 2 Nummer 13(1)
Sicherheitsleistung– mit grenzpolizeilichen Aufgaben betraute Behörden– Ausländerbehörden
– Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
– Bundespolizei
– andere mit der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs beauftragte Behörden
– Bundeskriminalamt
– Landeskriminalämter
– sonstige Polizeivollzugsbehörden
a)Sicherheitsleistung nach § 66 Absatz 3 und 5 in Verbindung mit § 64 Absatz 2 AufenthG
abgegeben am
(5)*
b)Garantieerklärung
abgegeben am
(5)*
c)Stelle, bei der sie vorliegt(5)*
AA1*)B**)CD
31Perso-
nen-
kreis
Zeitpunkt
der Über-
mittlung
Übermittlung
durch folgende
öffentliche Stellen
(§ 6 des AZR-Gesetzes)
Übermittlung/Weitergabe
an folgende Stellen
Bezeichnung der Daten
(§ 3 des AZR-Gesetzes)
§ 3 Absatz 1 Nummer 3 und 7 in Verbindung mit § 2 Absatz 2 Nummer 14(1)
a)Verpflichtungserklärung nach § 66 Absatz 2 AufenthG
abgegeben am
(5)*– Ausländerbehörden und mit der Durchführung ausländerrechtlicher Vorschriften betraute öffentliche Stellen
– mit grenzpolizeilichen Aufgaben betraute Behörden
– Ausländerbehörden
– Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
– Bundespolizei
– andere mit der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs beauftragte Behörden
– Bundeskriminalamt
– Landeskriminalämter
– sonstige Polizeivollzugsbehörden
– Träger der Sozialhilfe und für die Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes zuständige Stellen zu Spalte A Buchstabe b
– die für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende zuständigen Stellen zu Spalte A Buchstabe b
b)Verpflichtungserklärung nach § 68 Absatz 1 AufenthG abgegeben am(5)*
c)Stelle, bei der sie vorliegt(5)*